A2-Prüfung

Landwirtschaftliche Drohnen in der EU

Schwere Agrar-UAS mit Nutzlast landen oft in der spezifischen Kategorie — auch wenn das Gewicht allein schon Grenzen setzt. Kartierung leichter Systeme ist häufig mit A2 in der offenen Kategorie möglich.

A2STS editorial12 min read

Contents

1. EASA-Kategorie für Agrardrohnen

Viele Agrarfluggeräte (Spritzen, schwere Multicopter) überschreiten Open-Category-Grenzen durch MTOM, Nutzlast, BVLOS oder Nacht. Dann ist eine Betriebsgenehmigung nötig.

Leichte Mapping-Drohnen fernab von Menschen passen oft in A2/A3 — Klassifikation und Missionsprofil einzeln prüfen.

2. STS in der Landwirtschaft

STS-01: kontrolliertes Gelände mit Personen in der Nähe (z. B. Feldarbeit mit Beobachtern). STS-02: Korridor-BVLOS bis 1 km.

Spritzanwendungen können zusätzliche umwelt- und landwirtschaftsrechtliche Genehmigungen erfordern — unabhängig vom Luftrecht.

3. Zusatzgenehmigungen

Pflanzenschutzmittel per Drohne: neben Luftfahrtrecht auch nationale Zulassungen für Mittel und Anwendung. In Deutschland BMEL/Behörden und LBA koordinieren.

Vor Investition in schwere Agrarsysteme LBA-Beratung einplanen — Dokumentation kann Monate dauern.

4. Zeugnisniveau

Kartierung: oft A2 ausreichend (<4 kg, fern von Menschen). Spritzung: typischerweise spezifische Kategorie mit SORA-Risikoanalyse.

Betreiberregistrierung über dipul und OC-Versicherung sind in jedem gewerblichen Fall Pflicht.

Frequently asked questions

Ist Spritzung per Drohne in Deutschland erlaubt?
Unter spezifischer Kategorie grundsätzlich möglich — mit passenden Luft- und Pflanzenschutzgenehmigungen. Aktuelle BMEL/LBA-Hinweise prüfen.
Spezielles Agrar-Zeugnis?
Nein — es gelten A1/A3, A2, STS bzw. spezifische Genehmigung je nach Operation, nicht ein separates „Agrar-Patent“.

Authority & sources

A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst