Landwirtschaftliche Drohnen in der EU
Schwere Agrar-UAS mit Nutzlast landen oft in der spezifischen Kategorie — auch wenn das Gewicht allein schon Grenzen setzt. Kartierung leichter Systeme ist häufig mit A2 in der offenen Kategorie möglich.
Contents
1. EASA-Kategorie für Agrardrohnen
Viele Agrarfluggeräte (Spritzen, schwere Multicopter) überschreiten Open-Category-Grenzen durch MTOM, Nutzlast, BVLOS oder Nacht. Dann ist eine Betriebsgenehmigung nötig.
Leichte Mapping-Drohnen fernab von Menschen passen oft in A2/A3 — Klassifikation und Missionsprofil einzeln prüfen.
2. STS in der Landwirtschaft
STS-01: kontrolliertes Gelände mit Personen in der Nähe (z. B. Feldarbeit mit Beobachtern). STS-02: Korridor-BVLOS bis 1 km.
Spritzanwendungen können zusätzliche umwelt- und landwirtschaftsrechtliche Genehmigungen erfordern — unabhängig vom Luftrecht.
3. Zusatzgenehmigungen
Pflanzenschutzmittel per Drohne: neben Luftfahrtrecht auch nationale Zulassungen für Mittel und Anwendung. In Deutschland BMEL/Behörden und LBA koordinieren.
Vor Investition in schwere Agrarsysteme LBA-Beratung einplanen — Dokumentation kann Monate dauern.
4. Zeugnisniveau
Kartierung: oft A2 ausreichend (<4 kg, fern von Menschen). Spritzung: typischerweise spezifische Kategorie mit SORA-Risikoanalyse.
Betreiberregistrierung über dipul und OC-Versicherung sind in jedem gewerblichen Fall Pflicht.
Frequently asked questions
- Ist Spritzung per Drohne in Deutschland erlaubt?
- Unter spezifischer Kategorie grundsätzlich möglich — mit passenden Luft- und Pflanzenschutzgenehmigungen. Aktuelle BMEL/LBA-Hinweise prüfen.
- Spezielles Agrar-Zeugnis?
- Nein — es gelten A1/A3, A2, STS bzw. spezifische Genehmigung je nach Operation, nicht ein separates „Agrar-Patent“.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst