EASA A1, A2 und A3 erklärt
Das sind Betriebsunterkategorien innerhalb der offenen Kategorie — keine separaten Flugzeugtypen. Kompetenznachweis und CE-Klasse zusammen definieren, was Sie dürfen.
Contents
1. Unterkategorie A1
Überflug unbeteiligter Personen mit kleinen C0/C1-Luftfahrzeugen unter strengen Auflagen — typisch für leichte Consumer-Drohnen mit A1/A3-Nachweis.
2. Unterkategorie A2
Näher an Menschen mit C2-Luftfahrzeugen nach bestandener A2-Theorieprüfung bei einer PStF. Voraussetzung: gültiger A1/A3-Nachweis und dokumentiertes Selbststudium.
3. Unterkategorie A3
Weit von Wohngebieten — Standard für viele Freizeitflüge, besonders mit älteren oder nicht CE-zertifizierten Drohnen.
4. Zuordnung der Nachweise
A1/A3-Kompetenz deckt A1- und A3-Berechtigungen ab. Für A2 zusätzlich A2-Prüfung bei PStF und Fernpilotenzeugnis A2 vom LBA.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst