A2-Prüfung

EASA A1, A2 und A3 erklärt

Das sind Betriebsunterkategorien innerhalb der offenen Kategorie — keine separaten Flugzeugtypen. Kompetenznachweis und CE-Klasse zusammen definieren, was Sie dürfen.

A2STS editorial10 min read

Contents

1. Unterkategorie A1

Überflug unbeteiligter Personen mit kleinen C0/C1-Luftfahrzeugen unter strengen Auflagen — typisch für leichte Consumer-Drohnen mit A1/A3-Nachweis.

2. Unterkategorie A2

Näher an Menschen mit C2-Luftfahrzeugen nach bestandener A2-Theorieprüfung bei einer PStF. Voraussetzung: gültiger A1/A3-Nachweis und dokumentiertes Selbststudium.

3. Unterkategorie A3

Weit von Wohngebieten — Standard für viele Freizeitflüge, besonders mit älteren oder nicht CE-zertifizierten Drohnen.

4. Zuordnung der Nachweise

A1/A3-Kompetenz deckt A1- und A3-Berechtigungen ab. Für A2 zusätzlich A2-Prüfung bei PStF und Fernpilotenzeugnis A2 vom LBA.

Authority & sources

A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst