Barrierefreiheit bei LBA- und PStF-Prüfungen
Fernpiloten mit Behinderung oder chronischen Einschränkungen haben Anspruch auf angemessene Anpassungen — extra Zeit, zugängliches Format, assistive Technik. In Deutschland gelten EU-Richtlinien und das Behindertengleichstellungsgesetz.
Contents
1. Standard vs. Anpassung
A1/A3 online über lba-openuav.de; A2/STS schriftlich bei PStF mit Zeitlimit. Nachteilsausgleich ist nicht automatisch — frühzeitig schriftlich beim LBA bzw. bei der PStF beantragen, mit Nachweis (ärztlich oder vergleichbar).
Planen Sie zwei bis vier Wochen Vorlauf vor dem Wunschtermin.
2. Vorbereitung mit Einschränkungen
Inhaltlich bleibt der Stoff gleich. A2STS unterstützt Browser-Barrierefreiheit: größere Schrift, Kontrast, Screenreader-Kompatibilität.
Hörbehinderungen sind bei rein schriftlichen Prüfungen selten benachteiligt. Sehbehinderungen können spezielle Formate erfordern — vorab mit LBA/PStF klären.
3. Häufige Fehler
Antrag in letzter Minute — Behörden und PStF brauchen Zeit zur Umsetzung; Terminverschiebung droht.
Rechte unterschätzen: Fehlender Nachteilsausgleich kann förmlich beanstandet werden, wenn begründet und dokumentiert.
4. Unter Alltagsbedingungen üben
Simulationen mit derselben assistiven Technik wie am Prüfungstag — gewöhnt an Bedienung und Timing.
A2STS im Browser testen, bevor Sie den offiziellen Termin festlegen.
Frequently asked questions
- Muss das LBA Nachteilsausgleich gewähren?
- Ja — angemessene Anpassungen sind für öffentliche Prüfungen vorgesehen. Schriftlicher Antrag mit Belegen beim LBA oder der PStF.
- A1/A3 mit assistiver Software?
- Das Online-Portal kann Browser-Hilfen unterstützen. Bei speziellen Bedürfnissen vorab testen und LBA kontaktieren.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst