Rechtliche Grundlagen für Drohnenfotografie in Deutschland
Brillantes Material nützt nichts, wenn Flug oder Datenverarbeitung nicht regelkonform sind. Dieser Leitfaden verbindet EASA-Luftrecht, deutsche Umsetzung und Datenschutz für Foto- und Videoeinsätze.
Contents
1. Qualifikationsebene: A1/A3 reicht oft nicht
Luftbilder nahe an Menschen oder in dicht besiedelten Gebieten erfordern in der Regel A2 oder STS — nicht nur A1/A3. Die CE-Klasse der Drohne und die gewählte Unterkategorie der offenen Kategorie bestimmen zusätzliche Grenzen.
Gewerbliche Aufträge beginnen mit einer ehrlichen Risikoanalyse: Wo fliege ich, wie nah an Personen, welche Geozonen sind aktiv? Erst dann Qualifikation und Equipment wählen.
2. Datenschutz und DSGVO
Wer identifizierbare Personen filmt, braucht eine Rechtsgrundlage nach DSGVO — z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse oder Vertragserfüllung. Informieren Sie Betroffene, wo das nach Lage der Dinge erwartet wird.
Datenminimierung und Löschfristen gelten auch für Rohmaterial und Backups. Kundenverträge sollten klar regeln, wer Datenverantwortlicher ist und wie Aufnahmen gespeichert werden.
- Personen erkennbar → DSGVO-Rechtsgrundlage prüfen
- Informationspflichten bei öffentlichen Einsätzen beachten
- Rohdaten und Schnittversionen in Löschkonzept einbeziehen
3. Eigentum, Genehmigungen und lokales Recht
Grundstücksrechte, Denkmalschutz, Naturschutz und Veranstaltungsgenehmigungen können einen Flug stoppen — unabhängig vom LBA-Zeugnis. Prüfen Sie neben EASA-Regeln immer nationale und kommunale Vorgaben.
Für Events, Innenstädte oder kritische Infrastruktur sind oft zusätzliche Freigaben nötig. Geozonen über DFS-Drohnenkarte und dipul vor jedem Shooting validieren.
4. Versicherung und Verträge vor dem Drehtag
Seriöse Auftraggeber erwarten vor dem Einsatztag Nachweise: gültiges Fernpilotenzeugnis (LBA), Betreiberregistrierung, Haftpflichtpolice und ggf. Flugfreigaben für den konkreten Ort.
Leistungsbeschreibung, Wetter-Abbruchklauseln und Bildrechte schriftlich fixieren. So vermeiden Sie Streit über Nutzungsrechte und Nachdrehs.
5. Erst Theorie, dann Vermarktung
Wer kommerzielle Foto-Pakete anbietet, sollte die passende LBA-Prüfung bestanden haben, bevor Marketing startet. A2STS deckt die prüfungsrelevante Wissensseite — Luftrecht, Sicherheit, Versicherung und menschliche Faktoren.
Empfohlene Reihenfolge: A1/A3 kostenlos üben → offizielle LBA-Prüfung → bei Bedarf A2 bei PStF → dann gewerbliche Briefings mit Geozonen- und DSGVO-Checkliste.
Frequently asked questions
- Reicht A1/A3 für Immobilienfotos in der Stadt?
- Oft nein. Nähe zu unbeteiligten Personen und städtische Geozonen erfordern häufig A2, passende CE-Klasse und sorgfältige Flugvorbereitung.
- Muss ich Passanten bei Drohnenaufnahmen informieren?
- Wenn Personen identifizierbar sind, gelten DSGVO-Informationspflichten. Im Einzelfall Rechtsgrundlage und Transparenz klären.
- Brauche ich eine Genehmigung für private Grundstücke?
- Grundstückseigentum und Luftrecht sind getrennt — zusätzlich können lokale Regeln und Geozonen greifen. Im Zweifel Eigentümer und Behörden einbeziehen.
- Welche LBA-Qualifikation für gewerbliche Luftbilder?
- Mindestens A1/A3; für die meisten gewerblichen Stadteinsätze praktisch A2. Komplexere Szenarien können STS erfordern.
- Wo übe ich die Theorie für Foto-Einsätze?
- Kostenlose A1/A3-Basis und A2-Simulationen auf A2STS — vor der offiziellen Prüfung beim LBA bzw. PStF.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst