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Drohnen-Betreiberregistrierung in Deutschland

Registrierung ist getrennt von der Theorieprüfung. Sie registrieren sich einmal als Betreiber und melden jedes Luftfahrzeug (UAS) mit Hersteller, Modell und Seriennummer — in Deutschland über dipul beim LBA.

A2STS editorial10 min read

Contents

1. Wann ist Registrierung Pflicht?

Pflicht bei über 250 g Startmasse ODER bei Kameras unter 250 g, die personenbezogene Daten erfassen — Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2019/947 in Deutschland.

2. Registrierungsschritte

Seriennummern und Rechnungen für Versicherungsfälle aufbewahren.

  • Betreiberkonto über dipul beim LBA anlegen
  • Gebühr entrichten, falls vorgesehen
  • Jedes UAS registrieren und Betreiberkennzeichen notieren
  • Kennzeichen gut lesbar an der Drohne anbringen

3. DJI und andere Marken

Registrierung ist markenunabhängig — Mini, Air und Mavic folgen denselben Regeln. Gewicht und CE-Klasse bestimmen Betrieb und benötigte Kompetenz.

4. Registrierung vs. Kompetenznachweis

Registrierung identifiziert Betreiber und Luftfahrzeug. A1/A3/A2/STS belegen theoretisches Wissen. Wo Regeln greifen, brauchen Sie beides — plus Geozonen-Check über DFS/dipul vor dem Flug.

Frequently asked questions

Gilt die deutsche Registrierung überall in Europa?
Betreiberregistrierung ist an den Mitgliedstaat gebunden — bei längerem Umzug nationale Regeln prüfen.
Wo registriere ich mich?
In Deutschland über dipul (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt) — Informationen und Portal verlinkt das LBA.

Authority & sources

A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst