Drohnen-Betreiberregistrierung in Deutschland
Registrierung ist getrennt von der Theorieprüfung. Sie registrieren sich einmal als Betreiber und melden jedes Luftfahrzeug (UAS) mit Hersteller, Modell und Seriennummer — in Deutschland über dipul beim LBA.
Contents
1. Wann ist Registrierung Pflicht?
Pflicht bei über 250 g Startmasse ODER bei Kameras unter 250 g, die personenbezogene Daten erfassen — Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2019/947 in Deutschland.
2. Registrierungsschritte
Seriennummern und Rechnungen für Versicherungsfälle aufbewahren.
- Betreiberkonto über dipul beim LBA anlegen
- Gebühr entrichten, falls vorgesehen
- Jedes UAS registrieren und Betreiberkennzeichen notieren
- Kennzeichen gut lesbar an der Drohne anbringen
3. DJI und andere Marken
Registrierung ist markenunabhängig — Mini, Air und Mavic folgen denselben Regeln. Gewicht und CE-Klasse bestimmen Betrieb und benötigte Kompetenz.
4. Registrierung vs. Kompetenznachweis
Registrierung identifiziert Betreiber und Luftfahrzeug. A1/A3/A2/STS belegen theoretisches Wissen. Wo Regeln greifen, brauchen Sie beides — plus Geozonen-Check über DFS/dipul vor dem Flug.
Frequently asked questions
- Gilt die deutsche Registrierung überall in Europa?
- Betreiberregistrierung ist an den Mitgliedstaat gebunden — bei längerem Umzug nationale Regeln prüfen.
- Wo registriere ich mich?
- In Deutschland über dipul (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt) — Informationen und Portal verlinkt das LBA.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst