Brauchen Sie einen Drohnenführerschein in Deutschland?
Fast jeder Freizeitflug in der offenen Kategorie erfordert den A1/A3-Kompetenznachweis. A2 erweitert Nähe zu Menschen; STS und spezifische Kategorie decken komplexere Einsätze ab.
Contents
1. Kurzantwort
Ja — für typisches Hobbyfliegen brauchen Sie A1/A3. Ausnahmen sind eng (z. B. reiner Innenraum ohne Auswirkung auf Dritte). In Deutschland erwirbt man A1/A3 online über lba-openuav.de.
2. Gewicht und Kamera
Unter 250 g ohne personenbezogene Datenerfassung: weniger Registrierungspflichten, aber A1/A3 bleibt für die offene Kategorie nötig.
Kamera oder über 250 g: Betreiber- und UAS-Registrierung über dipul verpflichtend.
3. Welchen Nachweis brauchen Sie?
Die CE-Klasse Ihrer Drohne (C0–C4) bestimmt mit, welche Unterkategorie Sie nutzen dürfen.
- A1/A3 — Standard für Hobby und viele Content-Creator
- A2 — näher an unbeteiligte Personen in Unterkategorie A2
- STS / spezifische Kategorie — gewerbliche oder komplexe Einsätze
4. So erhalten Sie den Nachweis
A1/A3: Online-Prüfung beim LBA über lba-openuav.de. A2 und STS: Theorie bei einer benannten Prüfstelle (PStF). Mit zeitgesteuerten Simulationen auf A2STS vor Gebührenzahlung üben.
Frequently asked questions
- Gilt A1/A3 in allen EU-Ländern?
- Ja — gegenseitige Anerkennung in EASA-Mitgliedstaaten für offene Kategorie.
- Reicht eine UK-Lizenz in der EU?
- Nach dem Brexit keine automatische Gleichwertigkeit — EU-Nachweis für Flüge in Mitgliedstaaten erforderlich.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst