Law & zones

Brauchen Sie einen Drohnenführerschein in Deutschland?

Fast jeder Freizeitflug in der offenen Kategorie erfordert den A1/A3-Kompetenznachweis. A2 erweitert Nähe zu Menschen; STS und spezifische Kategorie decken komplexere Einsätze ab.

A2STS editorial10 min read

Contents

1. Kurzantwort

Ja — für typisches Hobbyfliegen brauchen Sie A1/A3. Ausnahmen sind eng (z. B. reiner Innenraum ohne Auswirkung auf Dritte). In Deutschland erwirbt man A1/A3 online über lba-openuav.de.

2. Gewicht und Kamera

Unter 250 g ohne personenbezogene Datenerfassung: weniger Registrierungspflichten, aber A1/A3 bleibt für die offene Kategorie nötig.

Kamera oder über 250 g: Betreiber- und UAS-Registrierung über dipul verpflichtend.

3. Welchen Nachweis brauchen Sie?

Die CE-Klasse Ihrer Drohne (C0–C4) bestimmt mit, welche Unterkategorie Sie nutzen dürfen.

  • A1/A3 — Standard für Hobby und viele Content-Creator
  • A2 — näher an unbeteiligte Personen in Unterkategorie A2
  • STS / spezifische Kategorie — gewerbliche oder komplexe Einsätze

4. So erhalten Sie den Nachweis

A1/A3: Online-Prüfung beim LBA über lba-openuav.de. A2 und STS: Theorie bei einer benannten Prüfstelle (PStF). Mit zeitgesteuerten Simulationen auf A2STS vor Gebührenzahlung üben.

Frequently asked questions

Gilt A1/A3 in allen EU-Ländern?
Ja — gegenseitige Anerkennung in EASA-Mitgliedstaaten für offene Kategorie.
Reicht eine UK-Lizenz in der EU?
Nach dem Brexit keine automatische Gleichwertigkeit — EU-Nachweis für Flüge in Mitgliedstaaten erforderlich.

Authority & sources

A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst