EU-Drohnenregelwerk im Jahr 2026
EU-Vorschriften setzen den Rahmen; in Deutschland setzen LBA, dipul und DFS die nationalen Pflichten um — Registrierung, Prüfungen, Geozonen. Beides zählt für legalen Betrieb und Prüfungsfragen.
Contents
1. Rechtliche Ebenen: EU und Deutschland
EU-Ebene: Delegierte Verordnung (EU) 2019/947 und EASA-AMC/GM definieren Kategorien, Kompetenznachweise und Betriebsgrenzen.
National in Deutschland: LBA für Fernpiloten-Qualifikation und Betreiberregistrierung, dipul als Informations- und Registrierungsportal, DFS-Drohnenkarte für Geozonen und Luftraumeinschränkungen.
2. Offene Kategorie: A1, A2, A3
Unterkategorien A1, A2 und A3 legen fest, wo und wie Sie ohne volle Betriebserlaubnis fliegen dürfen — abhängig von Drohnenklasse (CE C0–C4) und Abständen zu Personen.
A1/A3 ist die Pflichtbasis; A2 erweitert Einsatzmöglichkeiten näher an unbeteiligte Personen mit schwereren Drohnen. Prüfungsfragen testen Zuordnung von Klasse, Unterkategorie und Szenario.
- A1: leichte Drohnen, Abstand zu Personen je nach Klasse
- A2: näher an Personen mit C2-Drohne und Kompetenznachweis
- A3: weit weg von Wohngebieten, Mindestabstände
3. Spezifische Kategorie und STS
Wer offene Grenzen überschreitet, wechselt in die spezifische Kategorie — typischerweise über Standard-Szenarien (STS-01, STS-02) oder eine individuelle Betriebserlaubnis.
STS erfordert zusätzliche Theorieprüfung (60/60) und dokumentierte Risikominderung. In Deutschland legen Sie STS bei einer PStF ab.
4. Betreiberregistrierung und Kennzeichnung
UAS-Betreiber registrieren sich in Deutschland über dipul/LBA — ab 250 g Startmasse oder bei Kameras unter 250 g mit Personenbezug. Die e-ID gehört auf die Drohne.
Remote-ID-Anforderungen und CE-Kennzeichnung werden in Prüfungsfragen zunehmend abgefragt. Betreiberregistrierung und Fernpiloten-Kompetenz sind getrennte Pflichten.
5. Aktuell bleiben
EASA und LBA mindestens vierteljährlich prüfen — Regelwerk und Geozonen ändern sich. Vor jedem Flug DFS-Drohnenkarte und dipul-Geozonen aktualisieren.
A2STS-Inhalte dienen der Prüfungsvorbereitung. Für operative Entscheidungen immer die offiziellen Quellen heranziehen — nicht nur Übungsplattformen.
Frequently asked questions
- Welche Behörde ist in Deutschland zuständig?
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Qualifikation und Betreiberregistrierung; DFS für Luftrauminformationen und Geozonen.
- Wo registriere ich mich als Betreiber?
- Über dipul — Informationen und Registrierungsweg bündelt die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt.
- Gilt EU-Recht direkt in Deutschland?
- Die EU-Verordnung gilt unmittelbar; nationale Umsetzung betrifft u. a. Prüfungsabwicklung, Registrierung und Durchsetzung.
- Brauche ich A2 für jeden kommerziellen Flug?
- Nicht pauschal — es hängt von Drohnenklasse, Abstand zu Personen und Einsatzort ab. Qualifikation folgt dem Einsatz, nicht der Bezahlung allein.
- Wo prüfe ich Flugverbote vor dem Start?
- DFS-Drohnenkarte und Geozonen in dipul — kurz vor jedem Flug erneut prüfen.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst