Mit deutschem EU-Zeugnis in anderen Mitgliedstaaten fliegen
Ein vom LBA ausgestelltes EASA-Zeugnis gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ohne erneute Prüfung — ein zentraler Vorteil des EASA-Rahmens. Das bedeutet nicht freies Fliegen überall: jede Destination hat eigene Geozonen, Meldeportale und Zusatzpflichten.
Contents
1. Gegenseitige Anerkennung in der EU
A1/A3-, A2- und STS-Kompetenznachweise aus Deutschland werden in der EU anerkannt. Sie müssen die Prüfung nicht erneut ablegen, wenn Sie bereits beim LBA qualifiziert sind.
Betreiber-e-ID und Kennzeichnung gelten EU-weit. Ihre in Deutschland registrierte Nummer muss auf der Drohne sichtbar sein — nicht nur in Deutschland.
2. Nationale Geozonen vor Ort prüfen
Deutschland: dipul und DFS-Drohnenkarte. Frankreich: geoportail.gouv.fr/drone. Italien: d-flight.it. Spanien: drones.enaire.es. Österreich: uas-operations.com. Verlassen Sie sich im Ausland nie auf die deutsche Karte allein.
Manche Staaten verlangen zusätzliche Registrierung auch von EU-Bürgern — vor Reisebeginn die lokale Luftfahrtbehörde (CAA/NAA) prüfen.
- Immer lokale Geozonen-Karte vor Ort nutzen
- NOTAM und temporäre Sperrungen am Flugtag prüfen
- Versicherung muss Zielland abdecken
3. Außerhalb der EU
Im Vereinigten Königreich nach Brexit gilt das EU-Zeugnis nicht automatisch — separate CAA-Registrierung und Kompetenz erforderlich. Norwegen ist EASA-Mitglied, aber nicht EU — Regeln prüfen.
Schweiz, Island und Liechtenstein haben eigene Nuancen. EASA-Regeln gelten oft, nationale Umsetzung kann abweichen.
4. Reise-Checkliste
Vor internationaler Reise mit Drohne: 1) lokale Geozonen prüfen, 2) Versicherung für Zielland bestätigen, 3) Höhen- und Zonenlimits vor Ort lesen, 4) Zeugnis und Betreiber-e-ID ausdrucken oder digital bereithalten.
Häufige Reisende: Multi-Länder-UAV-Versicherung prüfen — oft günstiger als Einzelpolicen pro Land.
Frequently asked questions
- Muss meine deutsche Betreiber-e-ID in Polen auf der Drohne stehen?
- Ja. Die Betreiber-Registrierungsnummer muss in jedem EU-Mitgliedstaat auf dem Luftfahrzeug angebracht sein.
- Gilt mein LBA-Zeugnis in Island?
- Island ist EWR, nicht EU. EASA-Regeln gelten meist, aber nationale Nuancen prüfen — lokale CAA konsultieren.
- Reicht die DFS-Karte im Ausland?
- Nein. In Deutschland DFS/dipul — im Zielland immer das nationale Geozonen-Tool nutzen.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst