A2-Prüfung

Mit deutschem EU-Zeugnis in anderen Mitgliedstaaten fliegen

Ein vom LBA ausgestelltes EASA-Zeugnis gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ohne erneute Prüfung — ein zentraler Vorteil des EASA-Rahmens. Das bedeutet nicht freies Fliegen überall: jede Destination hat eigene Geozonen, Meldeportale und Zusatzpflichten.

A2STS editorial12 min read

Contents

1. Gegenseitige Anerkennung in der EU

A1/A3-, A2- und STS-Kompetenznachweise aus Deutschland werden in der EU anerkannt. Sie müssen die Prüfung nicht erneut ablegen, wenn Sie bereits beim LBA qualifiziert sind.

Betreiber-e-ID und Kennzeichnung gelten EU-weit. Ihre in Deutschland registrierte Nummer muss auf der Drohne sichtbar sein — nicht nur in Deutschland.

2. Nationale Geozonen vor Ort prüfen

Deutschland: dipul und DFS-Drohnenkarte. Frankreich: geoportail.gouv.fr/drone. Italien: d-flight.it. Spanien: drones.enaire.es. Österreich: uas-operations.com. Verlassen Sie sich im Ausland nie auf die deutsche Karte allein.

Manche Staaten verlangen zusätzliche Registrierung auch von EU-Bürgern — vor Reisebeginn die lokale Luftfahrtbehörde (CAA/NAA) prüfen.

  • Immer lokale Geozonen-Karte vor Ort nutzen
  • NOTAM und temporäre Sperrungen am Flugtag prüfen
  • Versicherung muss Zielland abdecken

3. Außerhalb der EU

Im Vereinigten Königreich nach Brexit gilt das EU-Zeugnis nicht automatisch — separate CAA-Registrierung und Kompetenz erforderlich. Norwegen ist EASA-Mitglied, aber nicht EU — Regeln prüfen.

Schweiz, Island und Liechtenstein haben eigene Nuancen. EASA-Regeln gelten oft, nationale Umsetzung kann abweichen.

4. Reise-Checkliste

Vor internationaler Reise mit Drohne: 1) lokale Geozonen prüfen, 2) Versicherung für Zielland bestätigen, 3) Höhen- und Zonenlimits vor Ort lesen, 4) Zeugnis und Betreiber-e-ID ausdrucken oder digital bereithalten.

Häufige Reisende: Multi-Länder-UAV-Versicherung prüfen — oft günstiger als Einzelpolicen pro Land.

Frequently asked questions

Muss meine deutsche Betreiber-e-ID in Polen auf der Drohne stehen?
Ja. Die Betreiber-Registrierungsnummer muss in jedem EU-Mitgliedstaat auf dem Luftfahrzeug angebracht sein.
Gilt mein LBA-Zeugnis in Island?
Island ist EWR, nicht EU. EASA-Regeln gelten meist, aber nationale Nuancen prüfen — lokale CAA konsultieren.
Reicht die DFS-Karte im Ausland?
Nein. In Deutschland DFS/dipul — im Zielland immer das nationale Geozonen-Tool nutzen.

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A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst