A2-Prüfung

Drohne richtig kennzeichnen: e-ID, nicht Subkategorie

Physische Kennzeichnung ist EASA-Pflicht für registrierte Betreiber. Auf die Drohne gehört die Betreiber-e-ID vom LBA/dipul — nicht die Flug-Subkategorie A1 oder A2. Verwechslungen führen zu Beanstandungen trotz gültigem Zeugnis.

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Contents

1. Was gekennzeichnet werden muss

Registrierte UAS-Betreiber müssen die e-ID auf jedem registrierungspflichtigen Luftfahrzeug anbringen — sichtbar und dauerhaft.

Häufiger Irrtum: „A1“ aufkleben — falsch. Richtig: numerische/alphanumerische Betreiber-ID aus der LBA-Registrierung.

2. Anforderungen an das Kennzeichen

Lesbar und beständig — wasserfestes Etikett oder Gravur. Keine starre EU-Größenvorgabe, aber ohne Hilfsmittel lesbar.

C1 und höher: zusätzlich Hersteller-C-Klassen-Markierung (C1, C2 …) — Produktkonformität, nicht Piloten-Subkategorie.

  • Eine Registrierung — Kennzeichnung auf jedem UAS
  • Qualitäts-Etikett statt billiger Aufkleber
  • Nach Registrierung sofort kennzeichnen

3. Für wen die Pflicht gilt

Registrierungspflicht ab 250 g MTOM — oder unter 250 g mit Kamera für personenbezogene Daten. Kennzeichnung folgt der Registrierung.

Ohne Kennzeichnung: Verwarnung oder Bußgeld möglich — auch mit gültigem A1/A3-Zeugnis.

4. Nach dipul-Registrierung

e-ID erhalten → alle Luftfahrzeuge markieren. Gravur hält länger als Papieretiketten.

Registrierungsprozess Schritt für Schritt: Leitfaden Betreiberregistrierung — erster praktischer Schritt neben Theorie.

Frequently asked questions

Mini-Drohne unter 250 g ohne Kamera?
Oft keine Registrierung (C0) — dann keine e-ID-Pflicht. Mit Kamera kann Registrierung und Kennzeichnung nötig sein — LBA/dipul prüfen.
Was bedeutet C2 auf dem Gehäuse?
Hersteller-Zertifizierung für C2-Technik — ermöglicht Einsatz in A2 mit passenden Abstandsregeln.
Separate ID pro Drohne?
Nein — dieselbe Betreiber-e-ID auf allen UAS desselben Betreibers.

Authority & sources

A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst