Drohne richtig kennzeichnen: e-ID, nicht Subkategorie
Physische Kennzeichnung ist EASA-Pflicht für registrierte Betreiber. Auf die Drohne gehört die Betreiber-e-ID vom LBA/dipul — nicht die Flug-Subkategorie A1 oder A2. Verwechslungen führen zu Beanstandungen trotz gültigem Zeugnis.
Contents
1. Was gekennzeichnet werden muss
Registrierte UAS-Betreiber müssen die e-ID auf jedem registrierungspflichtigen Luftfahrzeug anbringen — sichtbar und dauerhaft.
Häufiger Irrtum: „A1“ aufkleben — falsch. Richtig: numerische/alphanumerische Betreiber-ID aus der LBA-Registrierung.
2. Anforderungen an das Kennzeichen
Lesbar und beständig — wasserfestes Etikett oder Gravur. Keine starre EU-Größenvorgabe, aber ohne Hilfsmittel lesbar.
C1 und höher: zusätzlich Hersteller-C-Klassen-Markierung (C1, C2 …) — Produktkonformität, nicht Piloten-Subkategorie.
- Eine Registrierung — Kennzeichnung auf jedem UAS
- Qualitäts-Etikett statt billiger Aufkleber
- Nach Registrierung sofort kennzeichnen
3. Für wen die Pflicht gilt
Registrierungspflicht ab 250 g MTOM — oder unter 250 g mit Kamera für personenbezogene Daten. Kennzeichnung folgt der Registrierung.
Ohne Kennzeichnung: Verwarnung oder Bußgeld möglich — auch mit gültigem A1/A3-Zeugnis.
4. Nach dipul-Registrierung
e-ID erhalten → alle Luftfahrzeuge markieren. Gravur hält länger als Papieretiketten.
Registrierungsprozess Schritt für Schritt: Leitfaden Betreiberregistrierung — erster praktischer Schritt neben Theorie.
Frequently asked questions
- Mini-Drohne unter 250 g ohne Kamera?
- Oft keine Registrierung (C0) — dann keine e-ID-Pflicht. Mit Kamera kann Registrierung und Kennzeichnung nötig sein — LBA/dipul prüfen.
- Was bedeutet C2 auf dem Gehäuse?
- Hersteller-Zertifizierung für C2-Technik — ermöglicht Einsatz in A2 mit passenden Abstandsregeln.
- Separate ID pro Drohne?
- Nein — dieselbe Betreiber-e-ID auf allen UAS desselben Betreibers.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst