A2-Prüfung

Flugbuch und Aufzeichnungspflichten

Rekreation braucht selten ein formales Flugbuch — gewerbliche und STS-Einsätze fast immer. Wer Betreiber ist, sollte wissen, welche Felder Pflicht sind und wann das LBA nachweisen kann.

A2STS editorial12 min read

Contents

1. Hobby — meist freiwillig

Reine Freizeitflüge in der offenen Kategorie verlangen gesetzlich kein Flugbuch. Dennoch ist Protokollierung gute Praxis — besonders bei mehreren Fluggeräten oder häufigen Einsätzen.

Bei Nachfragen nach Vorfällen dokumentiert ein Logbuch rechtmäßiges und sicheres Vorgehen.

2. Gewerbe und STS

Gewerbliche Betreiber — besonders in der spezifischen Kategorie oder mit STS — müssen detaillierte Flugaufzeichnungen führen. Das ist oft Bedingung der Betriebsgenehmigung.

Minimum pro Flug: Datum, Fluggerät, Pilot, Mission, Dauer, Ort, Wetter. Grundlage für periodische Sicherheitsauswertungen.

3. Standardfelder im Flugbuch

Typische Einträge: Zeit, Kennung des UAS, Pilot mit Zeugnisreferenz, Einsatzart, Geoposition, Flugdauer, Zustand vor/nach dem Flug.

Wartungslog getrennt führen — technische Checks, Komponentenwechsel, Reparaturen.

  • Datum und Uhrzeit (Start/Ende)
  • Pilot und gültiges Kompetenzzeugnis
  • Geozonen-Check dokumentiert (DFS/dipul)

4. Flugbuch in der Prüfung

A2/STS fragen Betreiberpflichten: wann Aufzeichnung Pflicht ist, welche Daten. Häufiger Fehler: „nur spezifische Kategorie“ — entscheidend ist der Operationstyp, nicht allein die Unterkategorie.

Frequently asked questions

Flugbuch Pflicht mit A1/A3?
Rekreativ nein. Gewerblich empfohlen, bei spezifischer Kategorie/STS typischerweise verpflichtend.
Elektronisches Flugbuch erlaubt?
Ja — App oder Tabelle, solange Daten bei Kontrolle vorlegbar sind.

Authority & sources

A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst