Flugbuch und Aufzeichnungspflichten
Rekreation braucht selten ein formales Flugbuch — gewerbliche und STS-Einsätze fast immer. Wer Betreiber ist, sollte wissen, welche Felder Pflicht sind und wann das LBA nachweisen kann.
Contents
1. Hobby — meist freiwillig
Reine Freizeitflüge in der offenen Kategorie verlangen gesetzlich kein Flugbuch. Dennoch ist Protokollierung gute Praxis — besonders bei mehreren Fluggeräten oder häufigen Einsätzen.
Bei Nachfragen nach Vorfällen dokumentiert ein Logbuch rechtmäßiges und sicheres Vorgehen.
2. Gewerbe und STS
Gewerbliche Betreiber — besonders in der spezifischen Kategorie oder mit STS — müssen detaillierte Flugaufzeichnungen führen. Das ist oft Bedingung der Betriebsgenehmigung.
Minimum pro Flug: Datum, Fluggerät, Pilot, Mission, Dauer, Ort, Wetter. Grundlage für periodische Sicherheitsauswertungen.
3. Standardfelder im Flugbuch
Typische Einträge: Zeit, Kennung des UAS, Pilot mit Zeugnisreferenz, Einsatzart, Geoposition, Flugdauer, Zustand vor/nach dem Flug.
Wartungslog getrennt führen — technische Checks, Komponentenwechsel, Reparaturen.
- Datum und Uhrzeit (Start/Ende)
- Pilot und gültiges Kompetenzzeugnis
- Geozonen-Check dokumentiert (DFS/dipul)
4. Flugbuch in der Prüfung
A2/STS fragen Betreiberpflichten: wann Aufzeichnung Pflicht ist, welche Daten. Häufiger Fehler: „nur spezifische Kategorie“ — entscheidend ist der Operationstyp, nicht allein die Unterkategorie.
Frequently asked questions
- Flugbuch Pflicht mit A1/A3?
- Rekreativ nein. Gewerblich empfohlen, bei spezifischer Kategorie/STS typischerweise verpflichtend.
- Elektronisches Flugbuch erlaubt?
- Ja — App oder Tabelle, solange Daten bei Kontrolle vorlegbar sind.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst