Immobilienaufnahmen und Zeugnispflicht
Jede bezahlte Luftaufnahme ist eine gewerbliche Operation — auch Einzelaufträge für Makler. Registrierung, Zeugnis und Haftpflicht sind Pflicht; in Städten praktisch immer A2.
Contents
1. Bezahlte Aufnahme = Gewerbe
EASA/LBA: Entgelt oder geschäftlicher Zweck → kommerziell. Mindestens A1/A3, dipul-Registrierung, OC-Versicherung mit Gewerbeumfang.
Kunden verlangen oft Nachweise vor Vertragsabschluss.
2. Warum A2 in der Praxis Standard ist
Wohnlagen liegen nahe an Personen und Straßen. A2 mit C2: 30 m (5 m LSM) — nötig für brauchbare Perspektiven.
A1/A3 nur in sehr ländlichen Lagen mit großem Abstand — selten bei Stadtobjekten.
3. Versicherung
Makler und Bauträger verlangen häufig ≥1 Mio. € Deckung. Hobby-Policen schließen Gewerbe aus.
Jährliche UAV-Gewerbe-Police mit klarer Tätigkeitsbeschreibung „Luftbild/Immobilien“.
4. CTR und Grundstücke
Objekt in CTR: Freigabe über DFS/dipul. Privatgrund: Einverständnis des Eigentümers empfohlen — Datenschutz (DSGVO) bei Personen im Bild beachten.
Frankfurt, München, Berlin: vor Shoot Geozonen erneut prüfen.
Frequently asked questions
- Ländliches Objekt — reicht A1/A3?
- Operativ oft ja, wenn weit von Menschen. Gewerblich trotzdem Registrierung und Versicherung.
- Einmaliger Auftrag ohne Zeugnis?
- Nein — auch Einzelhonorar ist gewerblich.
Authority & sources
A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst