A2-Prüfung

Immobilienaufnahmen und Zeugnispflicht

Jede bezahlte Luftaufnahme ist eine gewerbliche Operation — auch Einzelaufträge für Makler. Registrierung, Zeugnis und Haftpflicht sind Pflicht; in Städten praktisch immer A2.

A2STS editorial11 min read

Contents

1. Bezahlte Aufnahme = Gewerbe

EASA/LBA: Entgelt oder geschäftlicher Zweck → kommerziell. Mindestens A1/A3, dipul-Registrierung, OC-Versicherung mit Gewerbeumfang.

Kunden verlangen oft Nachweise vor Vertragsabschluss.

2. Warum A2 in der Praxis Standard ist

Wohnlagen liegen nahe an Personen und Straßen. A2 mit C2: 30 m (5 m LSM) — nötig für brauchbare Perspektiven.

A1/A3 nur in sehr ländlichen Lagen mit großem Abstand — selten bei Stadtobjekten.

3. Versicherung

Makler und Bauträger verlangen häufig ≥1 Mio. € Deckung. Hobby-Policen schließen Gewerbe aus.

Jährliche UAV-Gewerbe-Police mit klarer Tätigkeitsbeschreibung „Luftbild/Immobilien“.

4. CTR und Grundstücke

Objekt in CTR: Freigabe über DFS/dipul. Privatgrund: Einverständnis des Eigentümers empfohlen — Datenschutz (DSGVO) bei Personen im Bild beachten.

Frankfurt, München, Berlin: vor Shoot Geozonen erneut prüfen.

Frequently asked questions

Ländliches Objekt — reicht A1/A3?
Operativ oft ja, wenn weit von Menschen. Gewerblich trotzdem Registrierung und Versicherung.
Einmaliger Auftrag ohne Zeugnis?
Nein — auch Einzelhonorar ist gewerblich.

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A2STS Redaktion · Reviewed by: EASA UAS-Lehrplan angepasst